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   BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 662/93   

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https://dejure.org/1996,3699
BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 662/93 (https://dejure.org/1996,3699)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.1996 - 1 BvR 662/93 (https://dejure.org/1996,3699)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 1996 - 1 BvR 662/93 (https://dejure.org/1996,3699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot wegen mangelnder Auseinandersetzung des Gerichts mit der Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Willkürverbot - Gerichtsentscheidung - Rechtsnorm - Abweichen - Berufungsgreicht

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1336
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 662/93
    Es greift vielmehr erst ein, wenn sich ein Richterspruch über die aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende Gesetzesbindung hinwegsetzt oder gegen das Willkürverbot verstößt (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 ff.).

    Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, so daß sich der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f.), oder mangels einer im konkreten Fall erforderlichen Begründung nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerfGE 71, 122, 135 f.).

    Von Willkür kann dagegen nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273, 279).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 662/93
    Willkürlich ist ein Richterspruch nur dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, so daß sich der Schluß aufdrängt, daß er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 f.), oder mangels einer im konkreten Fall erforderlichen Begründung nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerfGE 71, 122, 135 f.).

    Eine Begründung ist auch bei einer letztinstanzlichen Entscheidung jedenfalls insoweit erforderlich, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird und die Gründe hierfür sich nicht schon aus den den Verfahrensbeteiligten erkennbaren Besonderheiten des Falles ergeben (vgl. BVerfGE 71, 122, 136; 81, 97, 106).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1996 - 1 BvR 662/93
    Eine Begründung ist auch bei einer letztinstanzlichen Entscheidung jedenfalls insoweit erforderlich, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird und die Gründe hierfür sich nicht schon aus den den Verfahrensbeteiligten erkennbaren Besonderheiten des Falles ergeben (vgl. BVerfGE 71, 122, 136; 81, 97, 106).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Erforderlich ist vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muß mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 42, 64, 74; 67, 90, 94; 80, 48, 51; 87, 273, 278 f; 89, 1, 14; BVerfG, NJW 1988, 1456, 1458; 1994, 1210, 1211; 1994, 2279; 1996, 1336; 1996, 1531; 1997, 311; 1997, 649; 1998, 2583, 2584; 1999, 207, 208; 2001, 1125 f; BGH, Beschl. v. 25. November 1999, IX ZB 95/99, NJW 2000, 590).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Ein Verstoß hiergegen kommt nur in Betracht, wenn die angefochtene Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und daher auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 87, 273, 278 ff; BVerfG, NJW 1996, 1336; BGH, Beschl. v. 25. November 1999, IX ZB 95/99 aaO) oder wenn durch zu strenge Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Vorbringens (Prozeßkostenhilfe) eine sachwidrige Ungleichbehandlung erfolgt (vgl. BGH, Beschl. v. 9. September 1997, IX ZB 92/97, NJW 1998, 82).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Von willkürlicher Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 1 BvR 662/93, NJW 1996, 1336 = juris, Rn. 12; VerfGH NRW, Beschlüsse vom 16. Juni 2020 - VerfGH 69/19.VB-1, juris, Rn. 9, und vom 21. November 2023 - VerfGH 45/23.VB-2, juris, Rn. 5).
  • BGH, 07.03.2012 - 1 StR 6/12

    Rechtsfehlerhafte aber nicht willkürliche Annahme der Zuständigkeit durch eine

    Ein Richterspruch ist willkürlich, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, sodass sich der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG NJW 1996, 1336; BVerfGE 87, 273, 278 f.; BGH, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 StR 594/92, NJW 1993, 1607 f.).

    Bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes kann von Willkür dann nicht gesprochen werden, wenn sich ein Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (BVerfG NJW 1996, 1336; BVerfGE 87, 273, 279).

    Zwar kann eine Entscheidung im Einzelfall willkürlich sein, wenn sie jeder Begründung entbehrt (vgl. BVerfG NJW 1995, 2911 f.; NJW 1996, 1336); dies gilt jedoch nur dann, wenn sich die Gründe nicht schon aus den für die Verfahrensbeteiligten erkennbaren Besonderheiten des Falles ergeben (vgl. BVerfG NJW 1996, 1336).

  • OLG Schleswig, 24.10.2005 - 5 U 196/00

    Richterablehnung: "Gericht" im Sinne von § 45 ZPO bei Entscheidung über ein

    Dies ist anzunehmen, wenn die Verhaltensweise des Richters oder seine Rechtsauffassung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, er beruhe auf sachfremden Erwägungen (BVerfG NJW 1996, 1336).
  • BGH, 25.11.1999 - IX ZB 95/99

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes im einstweiligen Verfügungsverfahren durch das

    Eine solche Auslegung ist unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, so daß sich der Schluß aufdrängt, sie beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfG NJW 1996, 1336).
  • OLG Schleswig, 13.06.2005 - 5 U 196/00

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Bedenken gegen die

    Dies ist anzunehmen, wenn die Verhaltensweise des Richters oder seine Rechtsauffassung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG NJW 1996, 1336).
  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 100-IV-10

    Anforderungen an die Schriftlichkeit einer Vb; strafrechtliche Verurteilung wegen

    Dies ist auch dann der Fall, wenn eine gerichtliche Entscheidung aufgrund des Fehlens einer im konkreten Fall erforderlichen Begründung für den Betroffenen nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1996 - 1 BvR 662/93).
  • OLG Schleswig, 17.04.2018 - 1 Ws 102/18

    Grundsätzlich bindet ein nach Beginn der Hauptverhandlung ergangener

    Eine Entscheidung ist willkürlich, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BGH Urt. v. 10.8.2017 ­ 3 StR 549/16, BeckRS 2017, 127395; BVerfG, Beschl. v. 19.1.1996 ­ 1 BvR 662/93, NJW 1996, 1336; BVerfG Beschl. v. 30.6.1970 ­ 2 BvR 48/70, zitiert nach juris; Greger, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 270 Rn. 26 mwN).

    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.1.1996 ­ 1 BvR 662/93, NJW 1996, 1336 mwN; Beschl. v. 19.12.2000 ­ 1 BvR 1684/99, NJW 2001, 1125; BGH Urt. v. 10.8.2017 ­ 3 StR 549/16, BeckRS 2017, 127395).

  • OLG Koblenz, 23.05.1996 - 1 Ss 4/96
    Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Gebundenheit des Richters an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG ) verlangt das Willkürverbot, daß eine vom Gesetzestext abweichende Auffassung begründet wird (BVerfG, NJW 1996, 1336 ; 1995, 2911; 1990, 566; 1987, 1619).
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